(RKSV-Gesetz, nur Österreich)
Am Anfang eines jeden neuen Kalenderjahres muss an das Finanzamt der Monatsbeleg von Jänner übermittelt werden.
Der Monatsbeleg 01.2020 ist hiertbei auch der Jahresbeleg für das Gesamtjahr 2019 !
Aus diesem Grund kann der Jahresbeleg auch immer erst dann übermittelt werden, wenn das Kalenderjahr wirklich vollständig abgelaufen ist.