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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Der Kunde (im Folgenden auch „Subscriptionsnehmer“) plant den zeitlich befristeten Einsatz von Softwareprodukten (Front Office Cloud/gastrodat) in seinem Unternehmen. Der Subscriptionsgeber räumt daher dem Subscriptionsnehmer auf Grundlage und zu den Bedingungen dieses Vertrags für einen begrenzten Zeitraum das Recht zum Gebrauch seiner Softwareprodukte ein.

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der des Subscriptionsgebers angebotenen Software und Services durch den Kunden. Vertragsgegenstand ist die Einräumung der zur vertragsmäßigen Nutzung der Software erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Punkt 2. Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Vertragsgegenstand und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Nicht Vertragsgegenstand sind weiters Quell-, Source- und Maschinencode.

1.2 Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich in nachstehender Reihenfolge aus (i) dem zwischen Subscriptionsgeber und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag samt seinen Anlagen, einschließlich der Dokumentation und technischen Spezifikationen, (ii) diesen AGB und (iii) den gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorangeführten Vertragsgrundlagen gelten diese in der angegebenen Reihenfolge.

1.3 Die Software und Services dürfen ausschließlich von Unternehmen bzw. Unternehmern im Rahmen und für Zwecke des Unternehmens genutzt werden. Die Nutzung ist insbesondere für Konsumenten sowie vor Aufnahme des Betriebs (Gründungsgeschäfte) unzulässig. Mit Abschluss des Einzelvertrags bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und die Nutzung im Rahmen und für Zwecke des Unternehmens erfolgt. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten als Unternehmer im Sinne der AGB.

1.4 Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Subscriptionsgeber und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 Diese AGB gelten ausschließlich. Andere Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom Subscriptionsgeber ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden; sie gelten daher auch dann nicht, wenn Subscriptionsgeber ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder der Subscriptionsgeber in Kenntnis dieser Bestimmungen eine Leistung vorbehaltlos annimmt oder ausführt.

2. Definitionen

“Software bezeichnet die im Einzelvertrag genannte Software, an welcher dem Subscriptionsgeber die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zustehen, einschließlich der Dokumentation. Die Software kann Komponenten von Zulieferern enthalten (u.a. auch Open-Source-Komponenten), die in der Dokumentation jeweils benannt werden. Die Funktionen und Eigenschaften der Software ergeben sich abschließend aus der Dokumentation, darüberhinausgehende Funktionen, Eigenschaften etc. der Software schuldet der Subscriptionsgeber nicht.

„Hauptversionen“ oder Major Release sind durch Veränderung der Ziffer vor dem ersten Punkt gekennzeichnet (z.B. von 3.X auf 4.X).

„Unterversionen“ oder Minor Releases sind gekennzeichnet durch Veränderung der Ziffer rechts des Punktes (z.B. 3.5 auf 3.6).

„Extended Upgraded Software“ bezeichnet ein Upgrade der Software, welches wesentliche Erweiterungen der angebotenen Services und Funktionalitäten enthält.

“Aktualisierte Software bezeichnet Verbesserungen und Änderungen an der Software, die vom Subscriptionsgeber herausgegeben wird.

“Software Dritter ist Software, die von Drittanbietern hergestellt und zur Nutzung mit der Software zur Verfügung gestellt wird.

“Supportleistungen” sind die vom Subscriptionsgeber für die Software angebotenen Supportleistungen, wie sie in der vom Subscriptionsgeber veröffentlichten Leistungsbeschreibung für Supportleistungen beschrieben sind, die auf der Website des Subscriptionsgebers abgerufen werden kann.

“Verbundene Unternehmen” sind Unternehmen, die mit einer der Vertragsparteien im Sinne des § 15 AktG verbunden sind.

“Vertrag ist der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über das Erbringen der vertragsgegenständlichen Leistungen. Er besteht aus diesen AGB und dem jeweiligen Einzelvertrag samt Anlagen, inklusive der Dokumentation.

“Einzelvertrag” ist der zwischen dem Kunden und Subscriptionsgeber geschlossene Vertrag über die im jeweiligen Vertrag näher definierte Software und Services (Auftrag) und der Auftragsbestätigung.

„Licence Pooling“ bezeichnet Szenarien und Methoden, in denen verschiedene Arten von Hardware und/oder Software eingesetzt werden, um direkt oder indirekt die Anzahl der Geräte oder Nutzer zu reduzieren, welche auf den Subscriptionsgeber Server zugreifen und diesen nutzen können. 

“Subscription” ist das dem Kunden eingeräumte nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die im Einzelvertrag genannte Software während der Vertragsdauer gemäß den Vertragsbedingungen zu nutzen.

“Geschäftsgeheimnisse (auch als „vertrauliche Information“ bezeichnet) sind alle Informationen und Kenntnisse, die die Parteien einander direkt oder indirekt, gleich in welcher Art oder Form bzw. Weise, zugänglich gemacht haben oder die ihnen in sonstiger Weise bekannt geworden sind, insbesondere technischer oder kaufmännischer Art, einschließlich aller Unterlagen, Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Spezifikationen, Daten, Messergebnissen, Berechnungen, Mustern, Teilen, Filmen, digitalen Speichern, Erfahrungen, Verfahren, Kenntnissen und Prozessen sowie Know-how und noch nicht veröffentlichte Schutzrechtsanmeldungen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich die Notwendigkeit der Geheimhaltung aus den Umständen ergibt. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere solche im Sinne der Knowhow-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung).

“Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage in Österreich.

3. Angebote, Abschluss eines Vertrags

3.1 Die Angebote des Subscriptionsgebers sind freibleibend.

3.2 Die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden bedarf der Schriftform. Ein Einzelvertrag kommt erst mit Versenden der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Subscriptionsgeber zustande, spätestens jedoch mit Aufnahme der Leistungserbringung durch den Subscriptionsgeber.

3.3 Nimmt der Subscriptionsgeber die Bestellung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang an, ist der Kunde berechtigt, seine Bestellung bis zum Zugang der Auftragsbestätigung oder bis zum Beginn der Leistungserbringung zu widerrufen. Der Subscriptionsgeber ist nicht zur Annahme verpflichtet und kann die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen, wobei der Subscriptionsgeber nicht zur schriftlichen Ablehnung verpflichtet ist.

4. Nutzungsrechte

4.1 Der Subscriptionsgeber räumt dem Kunden gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Entgelte das befristete, einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software ausschließlich für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

4.2 Die Software wird in ausführbarer Form, also in Objektcode, ausgeliefert. Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand. Soweit es technisch zwingend erforderlich ist, Software mit dem Quellcode auszuliefern, ist es dem Kunden nicht gestattet, Software über die im Vertrag definierten Ausnahmen hinaus zu verändern oder sonst zu bearbeiten. Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben dürfen weder entfernt noch verändert werden. Der Subscriptionsgeber ist zu Teillieferungen berechtigt. Sofern nicht im Einzelvertrag Abweichendes vereinbart wurde, wird die Software zum Download bereitgestellt. Erfüllungsort ist der Sitz des Subscriptionsgebers. Dies gilt auch für einen allfälligen Versand. Gefahrübergang erfolgt daher im Fall der Lieferung mittels Downloads mit Bereitstellung zum Download (Zugriffsmöglichkeit) und bei der Lieferung mittels Versands mit Übergabe an den Lieferanten.

4.3 Umfang und Inhalt der Nutzung ergeben sich aus dem Einzelvertrag und der Dokumentation. Die Software darf ausschließlich auf der im Einzelvertrag näher bezeichneten Systemkonfiguration über die dokumentierten Schnittstellen und über die vom Subscriptionsgeber zur Verfügung gestellten Oberflächen genutzt werden. Software Dritter darf ausschließlich in Verbindung mit den vertragsgegenständlichen Produkten des Subscriptionsgebers entsprechend den jeweils geltenden Lizenzbedingungen des Herstellers, die dem Kunden bekanntgegeben werden, wobei ein Verweis auf die Fundstelle – etwa mittels Link – ausreichend ist, genutzt werden. Zu einer weitergehenden Nutzung der Software, insbesondere einer Nutzung auf einer anderen Systemkonfiguration mit einer vom Einzelvertrag abweichenden Kapazität, sowie auch der Einsatz auf einem anderen Betriebssystem oder einer anderen, als im Einzelvertrag bezeichneten Datenbank, bedarf der Einräumung zusätzlicher Rechte durch den Subscriptionsgeber.

4.4 Darüber hinaus ist der Subscriptionnehmer ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren, sofern und soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software zwingend erforderlich ist. Das Herstellen von Sicherungskopien ist zulässig, jedoch dürfen Sicherungskopien Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden (unabhängig von der Art und Weise). Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder Teile dieser zu vervielfältigen oder zu bearbeiten.

4.5 Jede Form der Übertragung oder Überlassung (unabhängig von der Art und Weise und der rechtlichen Konstruktion, inklusive der faktischen Zurverfügungstellung oder der öffentlichen Zurverfügungstellung) ist unzulässig. Dies gilt auch für die Verwendung der Software für Miet-, Timesharing-, Abonnement-, Hosting-, Application-Service-Providing- oder Outsourcing-Zwecke.

4.6 Jede Form von Licence Pooling ist unzulässig.

4.7 Soweit nicht aus Gründen der Interoperabilität gesetzlich vorgesehen, ist das Reverse Engineering sowie das Disassemblieren oder Dekompilieren der Software unzulässig. 

4.8 Jede Nutzung der Software über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine Nutzung der Software auf einer größeren Systemkonfiguration oder einer anderen, als im Einzelvertrag bezeichneten, Datenbank, oder mit einem anderen Betriebssystem, ist eine vertragswidrige Handlung, welche den Subscriptionsgeber zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Subscriptionsgebers, die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der ordentlichen Vertragslaufzeit zu verlangen.

4.9 Der Kunde ist verpflichtet, jede über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software unverzüglich gegenüber dem Subscriptionsgeber anzuzeigen; der Kunde räumt dem Subscriptionsgeber diesbezüglich auch ein Einsichtsrecht ein. Für den Zeitraum der weitergehenden Nutzung ohne Vereinbarung von erweiterten Nutzungsrechten, bzw. bis zur Einstellung der weitergehenden Nutzung durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, ein Benutzungsentgelt in Höhe der jeweils geltenden Preisliste des Subscriptionsgebers zu zahlen. Weiters unberührt bleiben darüberhinausgehende Ansprüche, wie insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Rechnungslegung, angemessenes Entgelt und Schadenersatz sowie Urteilsveröffentlichung.

4.10 Vorstehende Nutzungsbedingungen gelten auch für in der Software verwendete bzw. enthaltene Open-Source-Komponenten. Soweit der Kunde an den Open-Source-Komponenten weitergehende Nutzungsrechte direkt von den jeweiligen Rechteinhabern erwirbt, wird die Nutzung der Open-Source-Komponenten nicht von diesem Vertrag geregelt, sondern allein durch die für die jeweilige Komponente geltenden Lizenzbestimmungen.

4.11 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

5. Gewährleistung, Softwareinstandhaltung und Servicepackage

5.1 Der Subscriptionsgeber leistet Gewähr dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen.

5.2 Der Subscriptionsnehmer ist verpflichtet, die Software (Haupt- und Unterversionen inklusive extended Upgraded Software und aktualisierte Software) binnen 30 Tagen gemäß §§ 377 ff UGB zu überprüfen und dem Subscriptionsgeber Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich binnen längstens 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, dies und unter Angabe der Zeit und der näheren Umstände des Auftretens sowie einer so aussagekräftiger Beschreibung des Mangels, sodass dem Subscriptionsgeber eine Überprüfung möglich ist; darüber hinaus hat der Kunde alle vom Subscriptionsgeber im Rahmen der Prüfung oder Behebung angeforderten Informationen bereitzustellen. Der Subscriptionsgeber leistet insbesondere keine Gewähr und haftet nicht für die Funktion und Kompatibilität von parallel installierter Software.

5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Der Subscriptionsgeber wird auftretende Sachmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. Der Subscriptionsgeber genügt seiner Verbesserungspflicht auch, indem er Updates zum Download zur Verfügung stellt oder dem Subscriptionsnehmer Support (auch telefonisch) zur Lösung anbietet.

5.4 Die Softwareinstandhaltung umfasst:

  • Bereithaltung von Fachpersonal (tech. Support/Service Team)
  • Zentrales Serviceportal (Jira)

5.5 Weitergehende von den vorstehenden Leistungen abweichende zusätzliche Leistungen erbringt der Subscriptionsgeber gegen eine zusätzliche Vergütung. Diese werden nach den jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell gültigen, auf der Website des Subscriptionsgebers abrufbaren Stundensätzen abgerechnet.

5.6 Der Subscriptionsgeber ist – soweit kein Mangel vorliegt – ausschließlich dann verpflichtet, aktualisierte Software bereitzustellen, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften dies zwingend erfordern.

5.7 Updates können im Verhältnis zur Software-Version vor dem Update geränderte Systemvoraussetzungen benötigen. Die Funktionalität der Updates kann nur unter Einhaltung der aktuellen von dem Subscriptionsgeber benannten Systemvoraussetzungen gewährleistet werden. Die aktuellen Systemvoraussetzungen sind auf der Website einsehbar.

6. Supportleistungen des Subscriptionsgebers

6.1 Die durch den Kunden jeweils gebuchten Supportleistungen sowie die durch den Kunden hierbei zu erbringenden Mitwirkungspflichten, soweit diese über jene gemäß Punkt 7 hinausgehen, ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

6.2 Die Supportleistungen des Subscriptionsgebers umfassen nicht das Beseitigen von Fehlern/Mängel, die der Kunde zu vertreten haben. Hierfür sind durch den Kunden gesonderte Aufträge zu erteilen; die Leistungen werden zu den jeweils geltenden Konditionen abgerechnet.

6.3 Der Subscriptionsgeber ist berechtigt, jederzeit aktualisierte Software herauszugeben und die Services entsprechend anzupassen. Der Subscriptionsgeber wird den Kunden über vorgenommene Änderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarte Nutzung haben, in geeigneter Form informieren.

6.4 Handelt es sich bei der Aktualisierten Software um Extended Upgraded Software, wird dem Kunden die Nutzung der Extended Upgraded Software zu den jeweils des Subscriptionsgebers bekanntgegebenen Konditionen angeboten. Es steht dem Kunden frei, die Extended Upgraded Software zu den bekanntgegebenen Konditionen zu lizenzieren.

7. Mitwirkungsleistungen des Kunden

7.1 Der Kunde hat sämtliche für die Nutzung der Software notwendigen technischen Voraussetzungen, einschließlich der erforderlichen Hardware und Fremdsoftware, auf eigene Kosten einzurichten und während der Vertragslaufzeit laufend zur Verfügung zu stellen. Der Subscriptionsgeber wird dem Kunden die Voraussetzungen auf Anfrage mitteilen.

7.2 Änderungen der im Einzelvertrag beschriebenen Installationsdaten hat der Kunde dem Subscriptionsgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit in Folge einer Änderung der beim Kunden eingesetzten Soft- oder Hardwareinfrastruktur die Nutzung der Software verhindert oder erschwert wird, haftet hierfür ausschließlich der Kunde. Entsteht in Folge der Veränderung ein erhöhter Aufwand bei Erbringen der Supportleistungen, hat der Kunde diesen zu tragen und werden vom Subscriptionsgeber zu den jeweils geltenden Konditionen abgerechnet.

7.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass während der üblichen Geschäftszeiten oder vereinbarten Terminen jederzeit mindestens ein fachkundiger, ausreichend in der Administration der Software sowie der Hard- und Softwareinfrastruktur geschulter, namentlich benannter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Kunde trägt weiter dafür Sorge, dass vom Subscriptionsgeber bereitgestellte Informationen und Unterlagen dem Ansprechpartner des Kunden zur Verfügung stehen und dieser über die erforderlichen Administratorenrechte verfügt.

7.4 Für das Erbringen von Supportleistungen hat der Kunde dem Subscriptionsgeber einen Remote-Zugriff zur Verfügung zu stellen, über welchen dem Subscriptionsgeber ein gesicherter Zugang zur Software gestattet wird. Es obliegt ausschließlich dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass der Subscriptionsgeber ausschließlich auf solche Systemteile Zugriff hat, die für das Erbringen der Leistungen erforderlich sind. Stellt der Kunde dem Subscriptionsgeber keinen Remote-Zugriff zur Verfügung und müssen aufgrund dessen Supportleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, hat der Kunde die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten gemäß den jeweils geltenden Konditionen des Subscriptionsgebers zu tragen.

7.5 Der Kunde verpflichtet sich, dem Subscriptionsgeber auf eigene Kosten alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung und Beseitigung von gemeldeten Fehlern erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Log- und Konfigurationsdateien und/oder sonstige Fehlerberichte.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen

8.1 Die für die Nutzung der Software geschuldete Vergütung und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

8.2 Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen im Voraus zur Zahlung fällig. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter eine ausdrückliche „urheberrechtlichen Eigentumsvorbehalt“, sodass Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung übergehen; bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde daher nicht zur Nutzung berechtigt. Im Fall von periodischen/laufenden Vergütungen, inklusive allfälliger Ratenzahlungen, erfolgt die Rechteeinräumung daher jeweils befristet für den jeweiligen Zahlungszeitraum.

8.3 Im Fall von Ratenzahlungen gilt Terminsverlust, sodass der gesamte noch offenen Betrag zur sofortigen Zahlung fällig wird.

8.4 Der Subscriptionsgeber ist berechtigt, die Vergütung mit Wirkung zu Beginn eines jeden Kalenderjahres anzupassen. Beträgt die Vergütungsanpassung mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich zu kündigen.

8.5 Rechnungen des Subscriptionsgebers sind zahlbar und fällig innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen zunächst auf allfällige erforderliche Betreibungskosten, dann auf die jeweils älteste Forderung und hierbei zunächst auf Zinsen anzurechnen.

8.6 Bei Überschreiten der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem vom Subscriptionsgeber angegebenen Konto.

8.7 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Subscriptionsgeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.8 Wird erkennbar, dass aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden die Erfüllung seiner (bestehenden oder künftigen) Zahlungsverpflichtungen gefährdet ist (insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn (i) der Kunde seine Zahlungen einstellt, (ii) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein entsprechender Antrag gestellt oder ein solches Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wird, (iii) Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden; (iv) Wechsel- oder Scheckproteste erhoben werden; oder (v) Lastschriften zurückgegeben werden, auch an oder gegen Dritte), ist der Subscriptionsgeber berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Leistungen bis zur Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder bis zur Leistung einer angemessenen Sicherheit zurückzubehalten. Dies gilt auch, wenn der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug gerät (mindestens in zwei (2) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder in drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten). Alle sonstigen Rechte des Subscriptionsgebers aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden bleiben unberührt. Darüber hinaus steht es dem Subscriptionsgeber in diesem Fall frei, zukünftige Leistungen gegen Vorkasse zu erbringen, selbst wenn im Einzelvertrag Abweichendes vereinbart wurde. Der Subscriptionsgeber ist darüber hinaus zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags berechtigt, wenn der Kunde – wenn auch unverschuldet und/oder teilweise – seinen Zahlungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen nicht vollständig nachkommt.

9. Rechte an geistigem Eigentum

9.1 Der Subscriptionsgeber bleibt Inhaber aller Immaterialgüterrechte, inklusive Urheber- und Verwertungsrechte, insbesondere an der Software und den Dokumentationen, Präsentationen sowie allen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form. Dies gilt auch, soweit der Subscriptionsgeber Software Dritter zur Verfügung stellt.

9.2 Sind in der Software Schutzrechtsvermerke oder andere Hinweise (zusammenfassend „Hinweise“) enthalten, welche Komponenten anderer Anbieter oder Open-Source-Komponenten betreffen. Die Hinweise können nach Ermessen des Subscriptionsgebers wie folgt überlassen werden: (i) durch automatische Integration in der Software oder den Installationsdetails; (ii) in der Programmdokumentation; (iii) in der Technischen Produktdokumentation; (iv) in den Readme- oder Hinweisdateien; oder (v) in einer als Anlage zu den Vertragsdokumenten beigefügten Liste. Den Anweisungen bzgl. dieser Komponenten ist Folge zu leisten. Wird Software zulässigerweise vervielfältigt, sind sämtliche Hinweise so wiederzugeben sowie der dazugehörige Quellcode (falls ein solcher bereitgestellt wird) so beizufügen, wie es den jeweiligen Hinweisen und Vermerken der Lizenzgeber der Komponente entspricht bzw. durch den Subscriptionsgeber vorgegeben wird.

9.3 Sendet der Kunde dem Subscriptionsgeber Nachrichten, Kommentare, Fragen, Vorschläge oder ähnliche Dokumente und Informationen in jeglicher Form (“Feedback”), die Änderungen an der Software oder den Services des Subscriptionsgebers beinhalten, insbesondere Vorschläge zu neuen Funktionen oder Funktionalitäten, räumt der Kunde dem Subscriptionsgeber mit der Übersendung des Feedbacks die uneingeschränkten, umfassenden Nutzungs- und Verwertungsrechte (Werknutzungsrecht), inklusive Bearbeitungsrechte, daran ein. Auf Verlangen des Subscriptionsgebers wird der Kunde dem Subscriptionsgeber bei der weiteren Umsetzung des Feedbacks und ggf. der Software auf eigene Kosten unterstützen. Gleichzeitig sichert der Kunde zu haftet dafür, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich schriftlich Anderes (unter Angabe des konkreten Schutzrechts und des Rechteinhabers) erklärt wird, dass keine Rechte Dritter an dem Feedback bestehen, die die oben beschriebene Nutzung und Verwertung des Feedbacks verhindern oder einschränken oder zu einer Zahlungspflicht des Subscriptionsgebers führen können.

10. Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien verpflichten sich, (i) alle Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten; (ii) sie ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden, sie insbesondere nicht zu veröffentlichen, keine gewerblichen Schutzrechte daran anzumelden oder sie anderweitig zu verwerten; (iii) sie weder an Dritte weiterzugeben noch in sonstiger Form zugänglich zu machen; (iv) sie durch alle erforderlichen Vorkehrungen so zu schützen, dass ein Zugriff Dritter verhindert wird; (v) sie nur Mitarbeitern zugänglich zu machen, die im Zusammenhang mit dem Vertragszweck tätig sind und die ebenfalls auf die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Die Parteien stellen sicher, dass dies auch für den Fall gilt, dass die Mitarbeiter während der Laufzeit und Weitergeltung des Vertrags aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

10.2 Verbundene Unternehmen gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung. Geschäftsgeheimnisse dürfen an Verbundene Unternehmen nur im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags und nur dann weitergegeben werden, wenn dies für die Durchführung des Vertrags und auf der Grundlage weiterer getroffener Vereinbarungen unbedingt erforderlich ist (Need-to-know-Prinzip).

10.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung gelten nicht, wenn und soweit die Partei, die die Informationen erhält, nachweist, dass die betreffenden Informationen (i) vor ihrer Übermittlung allgemein bekannt waren oder (ii) nach ihrer Übermittlung ohne Verschulden der Partei, die die Informationen erhält, allgemein bekannt werden oder (iii) sich bereits vor ihrer Übermittlung im Besitz der Partei, die die Informationen erhält, befinden oder (iv) rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung erlangt wurden oder werden oder (v) von Mitarbeitern der Partei, die die Informationen erhält, unabhängig entwickelt wurden, denen die Informationen nicht zugänglich gemacht wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch dann nicht, wenn die Partei, die die Informationen weitergibt, schriftlich auf die Vertraulichkeitsverpflichtung verzichtet hat.

10.4 Die Geschäftsgeheimnisse bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei. Punkt 9 gilt sinngemäß.

10.5 Bei Beendigung des Vertrags werden die Parteien auf Verlangen der offenlegenden Partei alle erhaltenen Geschäftsgeheimnisse zurückgeben und alle Kopien davon nachweislich derart vernichten, dass eine Wiederherstellung oder Rekonstruktion nicht möglich ist. Dies gilt nicht für Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der automatischen Datenspeicherung zum Zwecke der Datensicherung in ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Back-up-Systemen der empfangenden Partei gespeichert sind und nicht isoliert vernichtet werden können. Die empfangende Partei verpflichtet sich jedoch, dass sie auf die Kopien solcher Geschäftsgeheimnisse weder zugreifen noch diese verwenden wird.

10.6 Die Haftung für Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht und für daraus resultierende Folgeschäden ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzliches oder arglistiges Verhalten zurückzuführen sind.

11. Beschaffenheit, Änderungen

11.1 Alle Angaben und Daten, die sich auf die vertraglichen Leistungen beziehen, insbesondere die Bezugnahme auf technische Normen (z.B. DIN-Normen) sowie Abbildungen, Zeichnungen und technische Angaben des Subscriptionsgebers in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Werbung, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen, sind nicht Vertragsinhalt und sind nicht Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, es sei denn, sie sind in der Auftragsbestätigung oder den besonderen Vertragsbestimmungen ausdrücklich als Beschaffenheitsangabe vereinbart.

11.2 Der Subscriptionsgeber ist berechtigt, aktualisierte Software herauszugeben, wenn diese keine wesentlichen Änderungen des Vertragsgegenstands zur Folge haben. Ferner behält sich der Subscriptionsgeber vor, Änderungen und Verbesserungen der vertraglichen Leistungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung oder aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften vorzunehmen, soweit sie die Verwendbarkeit der Software und der Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen und sie dem Kunden zumutbar sind. Der Subscriptionsgeber wird den Kunden vorab über die Änderung oder Verbesserung informieren.

12. Haftung

12.1 Die Haftung des Subscriptionsgebers ist auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf, beschränkt. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Subscriptionsgebers verursacht werden, soweit kein Auswahlverschulden vorliegt.

12.2 Eine Haftung des Subscriptionsgebers für immaterielle, mittelbare, indirekte oder (Mangel-)Folgeschäden, Reflexschäden, reine Vermögensschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Zinsverluste oder entgangene Verträge, ist ausgeschlossen.

12.3 Der Subscriptionsgeber haftet trotz Verwendung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B.: Anti-Viren-Programmen nicht für Schadprogramme, wie insbesondere Viren oder Trojaner, oder Hackerangriffe u.d.g.l. und daraus resultierende Schäden, sofern die vom Subscriptionsgeber eingesetzten Sicherheitseinrichtungen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen, wobei jedoch der Subscriptionsgeber nicht verpflichtet ist, den jeweils neuesten Stand der Technik zu verwenden.

12.4 Der Subscriptionsgeber haftet nicht, für Nachteile jedweder Art durch Funktionsbeeinträchtigungen von Programmen oder Endgeräten des Kunden, die von Sicherheitseinrichtungen des Subscriptionsgebers verursacht werden.

12.5 Die Verjährungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Erkennbarkeit des Schadens.

12.6 Soweit der Subscriptionsgeber nach diesen Bestimmungen haftet, ist die Haftung auf das Entgelt beschränkt, das der Kunde für die Nutzung der schadhaften Software in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.

12.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (inklusive des Verlusts von Daten), mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden (i) wegen Vorsatz, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen arglistig verschwiegener Mängel, (iv) wegen Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde (insoweit gilt ggf. die sich aus der Garantie ergebende Haftungsregelung bzw. Verjährungsfrist), (v) wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (vi) wegen grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter des Subscriptionsgebers.

12.7 Soweit der Subscriptionsgeber Nacherfüllung anbietet, liegt darin kein Anerkenntnis einer Rechtspflicht zur Nacherfüllung.

12.8 Der Kunde ist verpflichtet, den Subscriptionsgeber in folgenden Fällen schad- und klaglos zu halten und auf eigene Kosten gegen rechtliche Angriffe Dritter zu verteidigen: (i) Ansprüche Dritter, insbesondere Verbundene Unternehmen, Autorisierte Nutzer und Geschäftspartner des Kunden, die aufgrund oder im Zusammenhang mit (angeblichen) Mängeln, Störungen oder einer sonstigen Nichterbringung vereinbarter Leistungen geltend gemacht werden, soweit der Subscriptionsgeber diese nicht zu vertreten hat; (ii) Ansprüche Dritter, die aufgrund oder im Zusammenhang mit Leistungen geltend gemacht werden, die nach dem Vertrag nicht vom Subscriptionsgeber erbracht werden; (iii) Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Punkt 11 gegen den Subscriptionsgeber geltend gemacht werden. Der Kunde trägt alle Entschädigungen, erforderlichen Kosten und Aufwendungen, die dem Subscriptionsgeber in diesem Zusammenhang entstehen.

13. Laufzeit und Beendigung

13.1 Der Vertrag beginnt mit Zustandekommen des Einzelvertrags gemäß Punkt 3.2, spätestens mit Lieferung bzw. Bereitstellung zum Download gemäß Punkt 4.2.

13.2 Sofern sich in dem Einzelvertrag keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde, reicht die anfängliche Vertragslaufzeit (die “Initiale Vertragslaufzeit”) bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres (z.B.: Vertragsabschluss im Jahr 2024, initiale Vertragslaufzeit: 31.12.2025).

13.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um je ein (1) Jahr (jeweils ein “Verlängerungszeitraum”), sofern er nicht von einer Partei zum Ende der Initialen Vertragslaufzeit oder eines jeden Verlängerungszeitraums unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten schriftlich gekündigt wird.

13.4 Jede Partei kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins vorzeitig aus wichtigem Grund beenden, insbesondere wenn (i) die andere Partei gegen eine Bestimmung oder Bedingung des Vertrags oder des Einzelvertrags verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung des Verstoßes geheilt wird; (ii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat; oder (iii) die andere Partei Gegenstand eines Konkurs-, Insolvenz-, Zwangsverwaltungs-, Liquidations- oder Abtretungsverfahrens zugunsten ihrer Gläubiger wird. Die der jeweiligen Partei zustehenden vertraglichen oder gesetzlichen Rechte bleiben vom Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung unberührt.

13.5 Mit der Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer endet das Nutzungsrecht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen und die Software unverzüglich zu deinstallieren, die überlassene Dokumentation zu löschen und überlassene Materialien an den Subscriptionsgeber zurückzugeben. Das Deinstallieren und Löschen hat derart zu erfolgen, dass eine Reinstallation oder Wiederherstellung (wenn auch nur teilweise) nicht möglich ist. Der Subscriptionsgeber kann die schriftliche Bestätigung der Erfüllung dieser Pflichten verlangen.

14. Exportkontrolle

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle einschlägigen nationalen oder unionsrechtlichen (EU) Ausfuhrgesetze und -vorschriften sowie der Vereinigten Staaten von Amerika sowie sonstige, für den jeweiligen Verwendungsort der Software geltenden Ausfuhr- und Einfuhrgesetze, -bestimmungen und -verordnungen einzuhalten.

14.2 Für die Einhaltung der jeweils geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

15. Datenschutz

15.1 Die Parteien sichern zu, dass die im Rahmen der Durchführung des Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten jederzeit nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden und dass jede Partei, soweit erforderlich, insbesondere auch entsprechende Einwilligungserklärungen ihrer Geschäftspartner und Kunden zur Datenverarbeitung und Weitergabe der Daten an Dritte seitens des Kunden, insbesondere auch an den Subscriptionsgeber, eingeholt hat.

15.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung zu verlangen. Dies schließt die Herkunft der Daten sowie die Empfänger, an welche Daten weitergeleitet worden sind, ein. Informationswünsche sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Subscriptionsgeber, E-Mail: [email protected], zu richten. Der Subscriptionsgeber wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.

15.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in einem gesonderten Vertrag geregelt, der zwischen den Parteien abzuschließen ist.

16. Veröffentlichungen

16.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass der Subscriptionsgeber den Kunden (dessen Firmen-, Geschäfts- oder sonstige Bezeichnung inklusive Logo) und die vom Subscriptionsgeber bezogenen Produkte und Leistungen, insbesondere in den Marketingmaterialien sowie auf der Website des Subscriptionsgebers, als Referenz angibt und mit diesen den Subscriptionsgeber sowie die Produkte und Leistungen des Subscriptionsgebers bewirbt. Der Kunde wird den Subscriptionsgeber zu diesem Zweck allfällige Logos etc. zur Verfügung stellen. Hierzu zählen unter anderem (i) die Nennung des Kunden in Presseinformationen unter Beschreibung des jeweiligen Projekts, (ii) die Erstellung von Anwenderberichten (Success Story) über das jeweilige Projekt sowie dessen Veröffentlichung nach Freigabe durch den Kunden, (iii) die Benennung des Kunden als Referenzkunde und (iv) die Mitwirkung des Kunden bei Referenzbesuchen von weiteren Kunden unter Einbeziehung der Mitarbeiter des Subscriptionsgebers beim Kunden nach vorheriger einvernehmlicher Abstimmung.

16.2 Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Subscriptionsgeber für die zukünftige Werbemaßnahmen widerrufen.

17. Subunternehmer

17.1 Der Subscriptionsgeber ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Subunternehmer bei Erbringen der Leistungen einzusetzen.

17.2 Soweit der Subscriptionsgeber in diesen AGB oder dem Einzelvertrag als Erbringer der Leistungen benannt ist, umfasst dies auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

18.1 Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen ist ausgeschlossen.

18.2 Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist auch insoweit ausgeschlossen, als die geltend gemachten Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

19. Abtretung

19.1 Der Kunde ist unabhängig von Punkt 4 nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Subscriptionsgebers ganz noch teilweise abzutreten.

19.2 Der Subscriptionsgeber ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten abzutreten, insbesondere an Verbundene Unternehmen.

20. Elektronische Kommunikation

20.1 Soweit zwischen den Parteien im Einzelvertrag nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wird, kommunizieren die Parteien auf elektronischem Wege.

20.2 Dies lässt das Recht der Parteien unberührt, einzelne Mitteilungen, z. B. Mahnungen, per Post zu versenden.

20.3 Um die elektronische Kommunikation zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, während der Vertragslaufzeit die geeigneten und üblichen technischen Voraussetzungen (z.B. PC oder Smartphone mit Internetanschluss, Bereitstellung von Browserprogrammen, Einrichtung einer stets erreichbaren E-Mail-Adresse) für die elektronische Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit mit diesen Medien sicherzustellen.

20.4 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Nichterreichbarkeit des Kunden infolge nicht mitgeteilter Änderungen seiner Daten oder Störungen der technischen Verbindungen steht der Zustellung nicht entgegen. Zustellungen des Subscriptionsgebers gelten an die zuletzt bekanntgegebene Zustelladresse als zugegangen. Bei elektronischer Übermittlung gilt die Zustellung an dem Tag als erfolgt, an dem die Nachricht abgesendet wird, bei Postzustellung am 3. Tag nach Postaufgabe.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Der Subscriptionsgeber behält sich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen der EUSA, des Einzelvertrags und der jeweiligen Leistungsbeschreibungen vorzunehmen, soweit sie für den Kunden vorteilhaft oder für den Kunden zumutbar sind. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des Subscriptionsgebers abrufbar.

21.2 Änderungen und Ergänzungen der AGB und des Einzelvertrags nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Subscriptionsgeber wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

21.3 Soweit diese AGB die Schriftform verlangt, ist auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, aber nicht ausschließlich, per E-Mail, hiervon umfasst.

21.4 Auf alle Rechtsbeziehungen und Rechtsstreitigkeiten (auch solche über das Bestehen oder Nichtbestehen von Verträgen sowie deren Vor- und Nachwirkungen) zwischen dem Subscriptionsgeber und dem Kunden gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, zur Anwendung.

21.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Subscriptionsgeber und dem Kunden, insbesondere aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, ist das sachlich für den Sitz des Subscriptionsgebers zuständige Gericht.

21.6 Erfüllungsort ist der Sitz des Subscriptionsgebers.

21.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten die Parteien feststellen, dass der EUSA eine Lücke aufweist, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten. Diese soll dem am nächsten kommen, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie den Punkt bei Abschluss des Vertrags oder der nachträglichen Aufnahme einer Bestimmung bedacht hätten. In einem solchen Fall werden sich die Parteien auf eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung oder eine Bestimmung zum Schließen der Lücke einigen, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung, den die Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung beabsichtigt haben, wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Stand 23.09.2024

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